Die Satzung |
Aussie Hedz Club |
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Satzung des Aussie Hedz Club Stadtallendorf
1.
Tag der Gründung: Als
Tag der Gründung gilt die Konstituierende Sitzung (Hutabend) 2.
Der Vorstand A Der Vorstand setzt sich wie
folgt zusammen: B Die drei ersten Hutmänner, als da wären: Burghard Fritsch,
Joachim Preis, Wolfgang Marx Der
Zeugwart, der (fast) alle Hüte bestellt- oder mitgebracht hat: Volker Görge Der Kassierer C Der Vorstand wird nicht gewählt; das Amt wird auf
Lebzeit ausgeübt; Rücktritt ist unstatthaft. Stirbt
ein Vorstandsmitglied oder wird unfähig zur Ausübung seines Amtes
bestimmen die anderen Vorstände aus dem Kreise der Clubmitglieder einen
Nachfolger. D Der Vorstand fasst alle wichtigen Beschlüsse und spricht
Clubaufnahmen aus. Beschlüsse
von außerordentlicher Tragweite (z.B. Auflösung des Clubs) werden in
der Vollversammlung (Hutabend) gefasst. E Vorstandssitzung ist jeden ersten Montag der Woche. 3.
Mitglieder Jedermann
in Besitz eines original australischen Hutes kann vom Vorstand
in den Club aufgenommen werden. 4.
Hutpflicht A Für Mitglieder des Clubs besteht die Pflicht so sie Montags
oder Freitags im Vereinslokal vorstellig werden ihren
Hut mitzubringen. Selbiges gilt für den Hutabend oder außerordentliche
Mitgliederversammlungen. B Des weiteren gebietet die Höflichkeit, zumindest bei
offiziellen Einladungen, bei einem Besuch eines Hutmanns den eigenen Hut
mitzubringen. 5.
Mitgliedsausweis Der
Mitgliedsausweis ist immer bei sich zu führen und auf verlangen
eines anderen Clubmitgliedes vorzuzeigen. (ausgenommen Schwimmbad, Sauna
etc.) 6.
Besondere Ämter A
Der Präsident: B
Der Club- und Pressesprecher:
C Der Kassierer:
D
Der
Geheimagent: Mitgliedsausweis 007 ist der Mann ohne Hut, der in gefährlichen
Situationen als unauffälliges Vorauskommando eingesetzt werden kann.
E Nachfolgeregelung wie unter 2. C 7.
Ehrenmitglieder Jedermann
der in irgend einer Weise etwas mit Australien oder mit australischen Hüten
zu tun hat kann vom Vorstand zum Ehrenmitglied des Aussie-Hedz
Club Stadtallendorf ernannt werden.
Erweiterung
der Satzung Verschiedene nicht vorausgesehene Ereignisse machen es Erforderlich die Satzung zu erweitern: 6.
Strafen hinzugefügt wird: E
Wer mit dem Hut verkehrt herum auf dem Kopf in Erscheinung tritt
hat eine Hutrunde zu geben 7.
Besondere Ämter hinzugefügt wird: A
Der Präsident: Mitgliedsausweis Nummer 001 ist DER PRÄSIDENT. B
Der Club- und Pressesprecher: das Amt beinhaltet zwei Funktionen: Der bisherige Punkt Geheimagent wird zu Punkt C D Nachfolgeregelung wie unter 2. C
Erweiterung der
Satzung das Wort Klosterhof wird in der Satzung in allen Erwähnungen durch Vereinslokal ersetzt (damit ist die Satzung (Ver)Pächter unabhängig) 7. Besondere Ämter hinzugefügt wird: C Der Kassierer Die bisherigen Punkte C und D werden somit zu D und E
Änderung der
Satzung gestrichen wird Punkt 6
- Strafen! (weil sich so gut wie niemand mehr daran gehalten hat!)
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