Die Satzung

Aussie Hedz Club

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Satzung des Aussie Hedz Club Stadtallendorf

 

1.     Tag der Gründung:

 

Als Tag der Gründung gilt die Konstituierende Sitzung (Hutabend)
am Gründonnerstag im Jahre des Herren 2001

 

 

2.     Der Vorstand

 

A  Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

 

B  Die drei ersten Hutmänner, als da wären: Burghard Fritsch, Joachim Preis, Wolfgang Marx

Der Zeugwart, der (fast) alle Hüte bestellt- oder mitgebracht hat: Volker Görge

Der Kassierer 

 

C  Der Vorstand wird nicht gewählt; das Amt wird auf Lebzeit ausgeübt; Rücktritt ist unstatthaft.

Stirbt ein Vorstandsmitglied oder wird unfähig zur Ausübung seines Amtes bestimmen die anderen Vorstände aus dem Kreise der Clubmitglieder einen Nachfolger.

 

D  Der Vorstand fasst alle wichtigen Beschlüsse und spricht Clubaufnahmen aus.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmgleichheit können andere anwesende Clubmitglieder befragt werden – andernfalls entscheidet das Los.

Beschlüsse von außerordentlicher Tragweite (z.B. Auflösung des Clubs) werden in der Vollversammlung (Hutabend) gefasst.

 

E  Vorstandssitzung ist jeden ersten Montag der Woche.

 

 

3.     Mitglieder

 

Jedermann in Besitz eines original australischen Hutes kann vom Vorstand in den Club aufgenommen werden.

 

4.     Hutpflicht

 

A  Für Mitglieder des Clubs besteht die Pflicht so sie Montags oder Freitags im Vereinslokal vorstellig werden ihren Hut mitzubringen. Selbiges gilt für den Hutabend oder außerordentliche Mitgliederversammlungen.

 

B  Des weiteren gebietet die Höflichkeit, zumindest bei offiziellen Einladungen, bei einem Besuch eines Hutmanns den eigenen Hut mitzubringen.

 

 

5.     Mitgliedsausweis

 

Der Mitgliedsausweis ist immer bei sich zu führen und auf verlangen eines anderen Clubmitgliedes vorzuzeigen. (ausgenommen Schwimmbad, Sauna etc.)

 

 

 

6.     Besondere Ämter

 

A  Der Präsident:
Mitgliedsausweis Nummer 001 ist DER PRÄSIDENT.
Der Präsident nimmt Aufnahmen und Ehrungen vor.

 

B  Der Club- und Pressesprecher:
Das Amt beinhaltet zwei Funktionen:
1. als Pressesprecher ist er für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig,
2. als Clubsprecher hält er – im Auftrag des Präsidenten – Reden, Jahresrückblicke und sonstige Ansprachen

 

C Der Kassierer: 
Da keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden ist der Kassierer für das Einsammeln der Gelder bei außergewöhnlichen Veranstaltungen (z.B. Rosenmontag, Grillabend, Fahrten usw.) zuständig. Ebenso verwaltet er die eventuellen Überschüsse die (für gewöhnlich) dabei entstehen.

 

D Der Geheimagent: Mitgliedsausweis 007 ist der Mann ohne Hut, der in gefährlichen Situationen als unauffälliges Vorauskommando eingesetzt werden kann. (momentan nicht besetzt)

 

E  Nachfolgeregelung wie unter 2. C

 

7.     Ehrenmitglieder

 

Jedermann der in irgend einer Weise etwas mit Australien oder mit australischen Hüten zu tun hat kann vom Vorstand zum Ehrenmitglied des Aussie-Hedz Club Stadtallendorf ernannt werden. 

 

 

Erweiterung der Satzung
vom 17.04.03:

 Verschiedene nicht vorausgesehene Ereignisse machen es Erforderlich die Satzung zu erweitern:

  

6. Strafen

hinzugefügt wird:

E  Wer mit dem Hut verkehrt herum auf dem Kopf in Erscheinung tritt hat eine Hutrunde zu geben

 

 

7. Besondere Ämter

hinzugefügt wird:

A  Der Präsident: Mitgliedsausweis Nummer 001 ist DER PRÄSIDENT.
Der Präsident nimmt Aufnahmen und Ehrungen vor.

 

B  Der Club- und Pressesprecher: das Amt beinhaltet zwei Funktionen:
1. als Pressesprecher ist er für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig,
2. als Clubsprecher hält er – im Auftrag des Präsidenten – Reden, Jahresrückblicke und sonstige Ansprachen


Der bisherige Punkt Geheimagent wird zu Punkt C

 

D  Nachfolgeregelung wie unter 2. C

 

 

Erweiterung der Satzung
vom 15.03.2006

das Wort Klosterhof wird in der Satzung in allen Erwähnungen durch Vereinslokal ersetzt (damit ist die Satzung (Ver)Pächter unabhängig)

7. Besondere Ämter

hinzugefügt wird:

C Der Kassierer
Da keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden ist der Kassierer für das Einsammeln der Gelder bei außergewöhnlichen Veranstaltungen (z.B. Rosenmontag, Grillabend, Fahrten usw.) zuständig. Ebenso verwaltet er die eventuellen Überschüsse die (für gewöhnlich) dabei entstehen.

Die bisherigen Punkte C und D werden somit zu D und E

 

Änderung der Satzung
vom 31.05.07

gestrichen wird Punkt 6 - Strafen! (weil sich so gut wie niemand mehr daran gehalten hat!)
alle anderen Satzungspunkte "rücken auf"